Nachlassverwertung

Der Unmenge an vermeintlicher Kompetenz, wenn es um Nachlassverwertung geht, hier ein weiteres pauschales Angebot zur Auswahl anzufügen, dürfte zur Lösung Ihres Problems sicher nicht beitragen.

Schon die standardisierten und üblichen Angebote, wie etwa die Anrechnung von Verwertbarem auf vermeintliche Räumkosten, sollte jedoch Zweifel an einer individuellen und sachgerechten Lösung aufkommen lassen. Ist die Räumung erst einmal erfolgt und das Wohnobjekt zur weiteren Verwendung frei geworden, lässt sich nicht mehr eruieren, ob eine an den tatsächlichen Verhältnissen und Bedingungen angepasste andere Verwertungslösung gegenüber einem Erlösdiktat erfolgreicher gewesen wäre.

Nur eine unabhängige professionelle Bestandsaufnahme mit Ermittlung von Verwertungserlös und Resträumkosten kann Grundlage einer wirtschaftlich vernünftigen und nachprüfbaren Entscheidung sein.

So unterschiedlich Nachlässe und deren Umstände sind, so sehr sollte sich daher auch eine pauschale Vorgehensweisen bei deren Verwertung verbietet. Deshalb muss im Fokus des oder der verantwortlich handelnden Erben, Erbengemeinschaften, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker immer eine sachgerechte und eine den maximalen Erlös garantierende Verwertungslösung stehen.

Die bundesweite professionelle Nachlassverwertung ist seit mehr als 25 Jahren zentraler Bestandteil meiner Arbeit. Der Einzelfall, eine individuelle Beratung und die optimale Lösung stehen dabei immer im Vordergrund.