Erbengemeinschaften

Zusammen mit anderen Miterben bilden sie eine Erbengemeinschaft. Das Ziel der Erbengemeinschaft ist, sich auseinanderzusetzen, also die Erbschaft aufzuteilen. Bis dahin muss die Erbengemeinschaft den Nachlass gemeinsam verwalten. Ggf. müssen dazu auch Vermächtnisse ausgesondert oder Pflichtteile berechnet werden.

Die Auseinandersetzung selbst ist nicht selten unproblematisch. Zwar hat grundsätzlich keiner der Erben in der Gemeinschaft einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand, doch wird in der Praxis häufig Gegenstand mit Gegenstand verrechnet. Das geht so lange gut, bis sich die unterschiedlichen Vorstellungen offenbaren. Sie können im Vorfeld schon vermeiden, daß Ihre Familienbande überstrapaziert werden und sich die Erbanteile durch Rechtsstreitigkeiten bis zur Unkenntlichkeit verringern, wenn sie für den Nachlass oder auch nur einzelne streitige Gegenstände objektive Werte ansetzen.

Mit garantierter Neutralität und Sachverstand inventarisiere ich den Nachlass und ermittle die einzelnen oder auch nur die streitigen Werte. So schaffe ich für Sie die Grundlage für einen tragfähigen Auseinandersetzungsvertrag. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei allen anderen Aspekten der Erbengemeinschaft.