Nachlassversteigerung

Ist die Auseinandersetzung z.B. von Schmuck oder Inventar einer Erbengemeinschaft nicht möglich, bleibt oft nur der Verkauf. Wurde ein Nachlass oder Teile davon nun durch Verkauf verwertet, stellt sich häufig im Nachhinein aber die Frage, ob der erzielte Erlös und/oder die Verwertungsart angemessen ist.

Derartige Beispiele führen in der Praxis sehr schnell zu vermeidbaren Auseinandersetzungen und behindern eine geordnete Nachlassabwicklung. Sind die Voraussetzungen für eine Versteigerung erfüllt, ist dies das Mittel der Wahl, Streit zu vermeiden, Kosten und Zeit zu sparen. Gerne berate ich Sie individuell über die Möglichkeiten zur effektivsten und objektivsten Verwertung ganzer Nachlässe oder einzelner Gegenstände im Rahmen einer Auktion.