Werteermittlung

werteermittlungDas Interesse an der Feststellung des Wertes eines Gegenstandes kann vielfältige Gründe haben. Meist richtet es sich auf den Preis, den die Sache im Fall des Verkaufs hat. Aber z.B. auch, welche Kosten entstehen, wenn der Gegenstand vernichtet wurde und neu beschafft werden muss. Die Höhe des Wertansatzes in einer Bewertung richtet sich damit nach deren Zweck oder Anlass und die zu ermittelnden Werte sind unterschiedlich, wie z.B. Liebhaberwert, Markt- oder auch Verkehrswert, Neuwert, Versicherungswert, Wiederbeschaffungswert und Zeitwert.

Zur Bestimmung des Wertes von gebrauchten Dingen sind komplexe Verfahren, spezielle Kenntnisse und viel Erfahrung nötig.

Nutzen Sie Potential, das seit über 25 Jahren in meine Bewertungen, Gutachten und Analysen einfließt, die ich erstelle für:

Privatpersonen, Versicherungsgesellschaften, Kunsthandel, Galerien, Antiquitätenhändler, Auktionshäuser, Pfandhäuser, Behörden, Banken, Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, gemeinnützige Organisationen, Erbengemeinschaften, Erben, Hersteller, Gerichtsvollzieher, Städte und Gemeinden, kirchliche Organisationen, Logistiker usw.

Versicherungs- / Wiederbeschaffungswert

Das Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) regelt in § 88 den Versicherungswert. Dieser ist „Der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwertes aufzuwenden hat.“

Per Definition ist der Verkaufswert jener Wertes eines Wirtschaftsgutes, der im Falle des Verkaufes erzielbar wäre (Steuerrechtlich der gemeine Wert oder auch Verkehrswert). Die Legaldefinition findet sich in § 9 Bewertungsgesetz (BewG) „Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre.

Vorsorgegutachten

Sie besitzen Wertgegenstände, wie Schmuck, Kunst, Antiquitäten, Sammlungen usw. Sie haben auch eine Hausratversicherung. Das ist sicher vernünftig, doch sind die Gegenstände dokumentiert und die Werte aktuell? Ein Vorsorgegutachten ist Teil des Vermögensschutzes und daher eine solide Investition.

Schmuckbewertung

Die Preise für Schmuck sind in den vergangenen Jahren in Abhängigkeit vom Goldpreis teils stark gestiegen. Das führt dazu, Schmuck als eine Kapitalanlage zu betrachten und ihn ggf. auch zu Geld machen zu wollen. Das geht heute dank der zahllosen „Schmuckschätzer“, die praktischerweise auch gleich Goldankäufer mit Waage, Prüfsäure und Taschenrechner sind, recht einfach.