Stefan Niederauer bewertet und inventarisiert Ihr Erbe.

„Ich mache mir immer wieder Vorwürfe, dass meine Malerei nicht wert ist, was sie kostet.“
(Vincent van Gogh)

Der Künstler, der Liebhaber, der Sammler, der Galerist– sie alle haben vom Wert eine andere, je subjektive, Vorstellung.

Geht es aber um den objektiven Wert, muss die Vorstellung dem Wissen weichen.

NachlassbewertungDie Bewertung eines Nachlasses spielt nicht nur bei der Berechnung des Pflichtteils eine Rolle. Vielmehr ist sie auch im übrigen Erbrecht von Bedeutung, z.B. auch, wenn es um die Berechnung der Erbschaftssteuer geht.

Die Pflicht zur Vorlage eines sorgfältig erstellten, richtigen und vollständigen Nachlassverzeichnisses trifft den Testamentsvollstrecker, ggf. den Erben, die Erbengemeinschaft oder den Nachlasspfleger. Die jeweiligen Anforderungen sind also keineswegs gering zu schätzen, von der ggf. möglichen Haftung für falsche oder unvollständige Angaben ganz abgesehen. Zwar kommt ein unerkanntes Meisterwerk in einem „Posten Bilder“ seltener vor, doch kann die Abgabe einer in Eile pauschal zusammengeschriebenen Liste von unstrukturierten Posten mit nicht verifizierbaren Werten auch ohne solche Ausnahmen sehr schnell zum finanziellen Fiasko werden.

Die unabhängige und sachverständige Nachlassbewertung, ggf. mit einer Inventarisierung verbunden, verschafft einen genauen Überblick über den Wert und den Bestand eines Nachlasses, schützt so die Interessen aller Beteiligten und minimiert das Haftungsrisiko erheblich.

werteermittlungDas Interesse an der Feststellung des Wertes eines Gegenstandes kann vielfältige Gründe haben. Meist richtet es sich auf den Preis, den die Sache im Fall des Verkaufs hat. Aber z.B. auch, welche Kosten entstehen, wenn der Gegenstand vernichtet wurde und neu beschafft werden muss. Die Höhe des Wertansatzes in einer Bewertung richtet sich damit nach deren Zweck oder Anlass und die zu ermittelnden Werte sind unterschiedlich, wie z.B. Liebhaberwert, Markt- oder auch Verkehrswert, Neuwert, Versicherungswert, Wiederbeschaffungswert und Zeitwert.

Zur Bestimmung des Wertes von gebrauchten Dingen sind komplexe Verfahren, spezielle Kenntnisse und viel Erfahrung nötig.

Nutzen Sie Potential, das seit über 25 Jahren in meine Bewertungen, Gutachten und Analysen einfließt, die ich erstelle für:

Privatpersonen, Versicherungsgesellschaften, Kunsthandel, Galerien, Antiquitätenhändler, Auktionshäuser, Pfandhäuser, Behörden, Banken, Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter, Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker, gemeinnützige Organisationen, Erbengemeinschaften, Erben, Hersteller, Gerichtsvollzieher, Städte und Gemeinden, kirchliche Organisationen, Logistiker usw.

Schadens- / Versicherungsgutachten

Die Schadenbearbeitung erfordert den speziellen Bedürfnissen der Versicherungswirtschaft angepasste Schadenbewertungen.

Inventarisierung

Die Bestandsaufnahme von Objekten oder ganzer Inventare erfordert umfassende Kenntnisse und akribische Arbeitsweise.

Grundsätzlich gilt bei privater Beauftragung eines Sachverständigen freie Honorarvereinbarung, was aber in der Praxis leider oft zu nicht nachvollziehbaren Berechnungen führt.